§ Die Hamburger Verfassung §

Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen

Hier findet Ihr die Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen. Ihr könnt auch den Verfassungstext im Wortlaut lesen.

Der Volksentscheid ist eine Möglichkeit für die Bürger Hamburgs, selbst Einfluß auf die Gesetzgebung zu nehmen. Gesetzesvorlagen werden in diesem Fall nicht von den Repräsentanten der Bürger, den Abgeordneten, vorgelegt und abgestimmmt, sondern von den Wahlberechtigten.
Volksentscheide werden dem Bereich der direkten Demokratie zugeordnet. Direkte Demokratie heißt, daß die Entscheidungen direkt von den Wahlberechtigten getroffen werden und nicht von ihren Repr&ßuml;sentanten, den Abgeordneten, die sie gewählt haben.

Beim Volksentscheid machen die Bürger die Gesetze!

  • Wahlberechtigt ist in Hamburg, wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, in Hamburg gemeldet ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
    Ein Volksbegehren besteht aus drei Schritten:
  • Die Volksinitiative
    Dabei wird den Wahlberechtigten von einer Initiative ein Gesetzesentwurf (z.B. zur Verkehrsberuhigung) vorgelegt, über den sie abstimmen können. Unterstützen mindestens 20.000 Hamburger(innen) diese Volksinitiative indem sie sich auf Listen eintragen, kommt es zum
  • Das Volksbegehren
    Wenn 10% der Wahlberechtigten in Hamburg das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen, ist es zustandegekommen. Es folgt
  • Der Volksentscheid
    Den Wahlberechtigten wird beim Volksentscheid der Gesetzesentwurf der Initiative vorgelegt und möglicherweise noch ein Gegenentwurf des Senates.
    Angenommen ist derjenige Gesetzesentwurf, dem die Mehrheit der Abstimmenden (diejenigen Bürger, die am Volksentscheid teilnehmen) zustimmt und mindestens 25% der überhaupt Wahlberechtigten. Dieser Gesetzesentwurf wird zum Gesetz.
  • Es besteht außerdem die Möglichkeit, daß die Bürgerschaft dem Anliegen der Volksinitiative oder dem Volksbegehren entspricht und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dann endet das Volksbegehren noch vor dem Volksentscheid.


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