§ Die Hamburger
Verfassung §
Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen
Hier findet Ihr die Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen.
Ihr könnt auch den Verfassungstext im Wortlaut
lesen.
Der Volksentscheid ist eine Möglichkeit für die Bürger
Hamburgs, selbst Einfluß auf die Gesetzgebung zu nehmen. Gesetzesvorlagen
werden in diesem Fall nicht von den Repräsentanten der Bürger,
den Abgeordneten, vorgelegt und abgestimmmt, sondern von den Wahlberechtigten.
Volksentscheide werden dem Bereich der direkten Demokratie zugeordnet.
Direkte Demokratie heißt, daß die Entscheidungen direkt von
den Wahlberechtigten getroffen werden und nicht von ihren Repr&ßuml;sentanten,
den Abgeordneten, die sie gewählt haben.
Beim Volksentscheid machen die Bürger die
Gesetze!
Wahlberechtigt ist in Hamburg, wer sein 18. Lebensjahr vollendet
hat, in Hamburg gemeldet ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Ein Volksbegehren besteht aus drei Schritten:
Die Volksinitiative
Dabei wird den Wahlberechtigten von einer Initiative ein Gesetzesentwurf
(z.B. zur Verkehrsberuhigung) vorgelegt, über den sie abstimmen können.
Unterstützen mindestens 20.000 Hamburger(innen) diese Volksinitiative
indem sie sich auf Listen eintragen, kommt es zum
Das Volksbegehren
Wenn 10% der Wahlberechtigten in Hamburg das Volksbegehren durch ihre Unterschrift
unterstützen, ist es zustandegekommen. Es folgt
Der Volksentscheid
Den Wahlberechtigten wird beim Volksentscheid der Gesetzesentwurf der Initiative
vorgelegt und möglicherweise noch ein Gegenentwurf des Senates.
Angenommen ist derjenige Gesetzesentwurf, dem die Mehrheit der Abstimmenden
(diejenigen Bürger, die am Volksentscheid teilnehmen) zustimmt und
mindestens 25% der überhaupt Wahlberechtigten. Dieser Gesetzesentwurf
wird zum Gesetz.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, daß die Bürgerschaft
dem Anliegen der Volksinitiative oder dem Volksbegehren entspricht und
ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dann endet das Volksbegehren noch
vor dem Volksentscheid.
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